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Schuldanerkenntnis

Ein Schuldanerkenntnis macht eine Forderung beweisfest: Der Schuldner bestätigt schriftlich, dass er einen bestimmten Betrag schuldet. Für Darlehen unter Freunden, offene Kaufpreise oder Schadensersatz nach einem kleinen Unfall ist es oft die einfachste Absicherung.

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  • Feste Klauseltexte nach BGB

Inhalt

Das regelt dieser Vertrag

  • Anerkannter Betrag in Zahlen und Worten mit Grund der Schuld
  • Selbstständiges (abstraktes) Anerkenntnis nach § 781 BGB oder bestätigendes Anerkenntnis
  • Fälligkeit: fester Termin, sofort oder nach gesonderter Vereinbarung
  • Optionale Verzinsung, gesetzliche Verzugszinsen
  • Zahlungskonto des Gläubigers

FAQ

Häufige Fragen zum Schuldanerkenntnis

Was ist der Unterschied zwischen selbstständigem und bestätigendem Schuldanerkenntnis?

Das selbstständige (abstrakte) Anerkenntnis nach § 781 BGB begründet die Schuld aus sich heraus — der Gläubiger muss den ursprünglichen Grund nicht mehr beweisen, und Einwendungen daraus sind ausgeschlossen. Das bestätigende (deklaratorische) Anerkenntnis bekräftigt nur eine bestehende Schuld und schließt lediglich die Einwendungen aus, die der Schuldner kannte.

Muss das Schuldanerkenntnis unterschrieben werden?

Ja. Für das selbstständige Anerkenntnis schreibt § 781 BGB die schriftliche Form vor; die eigenhändige Unterschrift des Schuldners auf Papier ist Wirksamkeitsvoraussetzung. Auch beim bestätigenden Anerkenntnis ist die Unterschrift der entscheidende Beweis.

Keine Rechtsberatung: Diese Vorlage ist ein standardisiertes Muster für einfache Fälle zwischen Privatpersonen. Prüfen Sie den Vertrag vor der Unterschrift; im Zweifel holen Sie rechtlichen Rat ein.

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